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Das Presseteam des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentInnenschutz hat meine diesbezügliche Anfrage wie folgt beantwortet:
Für Mannschaftssportarten gelten besondere Richtlinien. Trainingsgruppen dürfen aus so vielen Mitgliedern bestehen, wie es braucht, um die Sportart auszuüben bzw. zu trainieren. Im Volleyball sind dies zwölf Personen plus ErsatzspielerInnen. Es können mehrere solche Trainingsgruppen gleichzeitig trainieren, solange sichergestellt ist, dass es zwischen den Trainingsgruppen zu keinerlei Vermischungen kommt (sinnvollerweise auch in der Garderobe). Daher ist besonders bei den Anfängergruppen in Alt Erlaa und für die Samstaggruppe in der Funhalle unbedingt eine Anmeldung an schueho1@hotmail com nötig! Bei den anderen Gruppen unbedingt Rücksprache mit dem Trainer halten, damit nicht zuviele pro Hallendrittel kommen! Comments are closed.
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January 2023
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