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Aufnahmestopp bei hotvolleys!
Wir nehmen während der Saison keine Neuen auf, Anfänger nur bis 12 Jahre, da wir in allen Einheiten schon voll sind!
​Es ist daher auch kein Schnuppertraining möglich!

Da wir in allen Einheiten schon mehr als voll sind, können wir zur Zeit keine Neuen mehr apertrainings möglich!

Neue Verfügung Wien zu Corona Regeln

30/9/2021

 
​Verordnung in Wien ab 01. Oktober 2021
Link Verordnung
Änderung der in Wien gültigen Maßnahmen ab 01.Oktober 2021:
  • In Wien dürfen nicht-öffentliche Sportstätten zur Sportausübung nur mehr mit 2,5-G-Nachweis betreten werden. Das bedeutet geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48h ist.
  • Dies gilt auch für die Teilnehmer:innen von Veranstaltungen mit 26-500 Personen.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer:innen gilt nur mehr die 2G-Regel, also geimpft oder genesen.
  • Für Kinder unter 12 Jahren gilt weiterhin auch der Antigen-Test.
  • Bei allen Schüler:innen über 12 Jahren, welche über einen Ninja-Pass verfügen, gilt aus diesem nur der PCR-Test und zwar mit der in Wien bekannten Gültigkeitsdauer von 48h.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Zusammenfassung – Änderungen 3-G-Nachweis
 
Ab morgen Freitag, 01.10.2021 dürfen in Wien nicht-öffentliche Sportstätten zur Sportausübung nur mehr mit „2,5-G-Nachweis“ betreten werden.
Das bedeutet geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48h ist. Für Kinder unter 12 Jahren gilt weiterhin auch der Antigen-Test.
 
Alle Möglichkeiten zusammengefasst:
 
  1. Nachweis über Covid-19 Impfung (gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis)
  • Bei Impfstoffen mit zwei Teilimpfungen: Nach der 2. Teilimpfung ist man für 360 Tage von der Testpflicht befreit. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt.
  • Impfstoffe mit einer Impfung (Johnson & Johnson): Ab dem 22. Tag nach der Impfung ist man für 270 Tage ab dem Tag der Impfung von der Testpflicht befreit.
 
oder
 
  1. Nachweis über die Genesung von Covid-19 
  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung ist man 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Ein Nachweis über Antikörper ist 90 Tage ab dem Testzeitpunkt gültig.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Tag der Impfung.
 
oder
 
  1. Ein negativer Covid-19 Test  (verschiedene Möglichkeiten) der im Zeitfenster der jeweils durchgeführten Einheit gültig sein muss
  •  PCR-Tests gelten für Personen über 12 Jahren 48 Stunden.
  • Für Kinder unter 12 Jahren gelten PCR-Tests 72 Stunden, Antigen-Tests 48 Stunden.
  • Bei allen Schüler:innen über 12 Jahren, welche über einen Ninja-Pass verfügen, gilt aus diesem nur der PCR-Test und zwar mit der in Wien bekannten Gültigkeitsdauer von 48h.
Behördliche Antigen-Tests gelten für Personen über 12 Jahren NICHT mehr als Eintrittstests.


Vom ÖVV kam dazu diese Klarstellung: Ninja-Pass gilt für ganze Woche
Das Gesundheitsministerium stellt auf seiner Website klar, dass „der Ninja-Pass als Testnachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen gilt.“ Das bedeutet, dass (sofern der Ninja-Pass komplett ist) die Schultests der Kinder unter der Woche auch am Wochenende als 3G-Nachweis dienen (Sonderregelung für Wien siehe unten).
 
Für Wien konnte ebenfalls eine Klarstellung seitens der lokalen Gesundheitsbehörde eingeholt werden:
Für Schüler:innen unter 12 Jahren gilt: Wurden alle drei in der jeweiligen Schulwoche vorgesehenen Tests durchgeführt (1x Antigen-Schnelltest und 2x PCR-Test), dann gilt der Ninja-Pass als Testnachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Tests. Ist die jeweilige Testserie für den Ninja-Pass nicht komplett, dann gelten die jeweiligen Tests einzeln (Antigen-Schnelltest 48h und PCR-Test 72h).
Für Schüler:innen ab 12 Jahren gilt: Bei allen Personen über 12 Jahren, welche über einen Ninja-Pass verfügen, gilt aus diesem nur der jeweilige einzelne Test und zwar mit den in Wien bekannten Gültigkeitsdauern (außerhalb der Schule Antigen-Schnelltest 24h und PCR-Test 48h, innerhalb der Schule Antigen-Schnelltest 48h und PCR-Test 72h). Für alle Schüler:innen ab 12 Jahren bietet die Stadt Wien auch schon lange ein breit angelegtes Impfangebot.
 
Ab 1.10.2021 tritt eine neue Verordnung für Wien in Kraft: bei allen Schüler:innen über 12 Jahren, welche über einen Ninja-Pass verfügen, gilt aus diesem nur der PCR-Test und zwar mit der in Wien bekannten Gültigkeitsdauer von 48h.

 
 

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    Mag. Charlotte Schützenhofer

    ​Vereinspräsidentin
    Nachwuchstrainerin
    ehemalige Nationalteamspielerinn
    Pensionierte Sportlehrerin
    Mutter von 3 Kindern
    stolze Großmutter

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