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W​

Schnuppertraining wieder möglich
Wir nehmen aber  Anfänger nur bis 12 Jahre !
​Anfragen bitte nur mit Angabe von Geburtsjahr, Größe, Wohnort und Können!


Trainerin für Mädchen der Volleyballakademie Polgarstrasse gesucht!
Anforderungen: Lehramt für Bewegung und Sport oder in der Endphase des Studiums und zumindest gute eigene Volleyballkenntnisse bzw. Instruktor- oder Trainerausbildung!
Sie sollte zumindest 4 Wochenstunden Volleyball in der Unterstufe der Akademie übernehmen und wenn möglich auch Turnstunden in der Polgarstrasse! Auch im Nachwuchstraining des Vereins könnten wir Unterstützung gebrauchen!
Bewerbungen bitte an Charlotte Schützenhofer, schueho 1@hotmail.com!

​

Aussendung des ASKÖ betreffend 2 G Regelung im Sport

7/11/2021

 
Liebe Sportfreund*innen!
 
Wie ihr sicherlich den Medien entnommen habt, soll ab Montag, 08.11.2021 bundesweit die „2G-Regel“ zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten.
 
Hiermit übermitteln wir die derzeit angekündigten und bekannten Maßnahmen gültig ab Montag 08.11.2021.
Bitte beachtet, aktuell handelt es sich nur um Ankündigungen.
Weitere Informationen und Rechtsinterpretationen übermitteln wir sobald die Details der Verordnung bekannt sind!
 
Zusammengefasst: Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt.
Das bedeutet nach den derzeit vorliegenden Informationen, dass nur noch Personen am Sportbetrieb teilnehmen dürfen, die entweder geimpft oder genesen sind:
  • Nachweis über Covid-19 Impfung 
·                      Bei Impfstoffen mit zwei Teilimpfungen: Nach der 2. Teilimpfung ist man für neun Monate von der Testpflicht befreit. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt.
·                      Impfstoffe mit einer Impfung (Johnson & Johnson): Ab dem 22. Tag nach der Impfung ist man für neun Monate ab dem Tag der Impfung von der Testpflicht befreit.
                Bei einer von zwei Teilimpfungen gilt – im Zusammenhang mit einem gültigen negativen PCR-Test – eine Übergangsfrist von vier Wochen ab dem Tag der Impfung. Der PCR-Test ist 48 Stunden lang gültig.
 
oder
 
  • Nachweis über die Genesung von Covid-19 
·                      Ab dem Zeitpunkt der Genesung ist man 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
Fü                   Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Tag der Impfung.
 
  • Kinder
                        Kinder ab 6 Jahren werden in der Regel 3-mal pro Woche in der Schule getestet („Ninja-Pass“). Ein PCR-Test ist hier 72 Stunden gültig, ein Antigen-Test 48 Stunden. Wenn alle 3 Tests der Woche im „Ninjapass“ für Schüler*innen eingeklebt sind, gilt er auch am Wochenende als Eintrittsnachweis.
Zu  
Fü                   Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
Fü                   Für Kinder von 6 bis 11 Jahren gilt in allen Bereichen, in denen es Zutrittsregeln gibt, die 3G-Regel (Geimpft, getestet oder genesen).
F                     Für Kinder ab 12 Jahren gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene.
 
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G-Nachweis betreten werden. Das bedeutet geimpft, genesen.
Übergangsfrist von 4 Wochen: Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
 
  • Veranstaltungen/Zusammenkünfte an einem öffentlichen Ort (Wiese, Park, Outdoor)
Bei mehr als 25 Teilnehmer*innen: 2G-Pflicht
 
Da die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme (Verordnung) noch nicht veröffentlicht wurde, können wir euch zu diesem Zeitpunkt leider noch keine weiteren Details nennen.
Weitere Informationen und Rechtsinterpretationen und auch eventuelle Unterschiede im Spitzensport, übermitteln wir sobald die Details der Verordnung bekannt sind!
 

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    Mag. Charlotte Schützenhofer

    ​Vereinspräsidentin
    Nachwuchstrainerin
    ehemalige Nationalteamspielerinn
    Pensionierte Sportlehrerin
    Mutter von 3 Kindern
    stolze Großmutter

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